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   BVerwG, 16.11.1999 - 8 B 178.99   

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BVerwG, 16.11.1999 - 8 B 178.99 (https://dejure.org/1999,16914)
BVerwG, Entscheidung vom 16.11.1999 - 8 B 178.99 (https://dejure.org/1999,16914)
BVerwG, Entscheidung vom 16. November 1999 - 8 B 178.99 (https://dejure.org/1999,16914)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen des Vorliegens einer Divergenz für die Zulässigkeit der Revision - Anforderungen an den Zulassungsgrund der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache - Unredlichkeit des Erwerbers eines Grundstücks, der im Hinblick auf die erfolgte Ausreise des ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung -

    Auszug aus BVerwG, 16.11.1999 - 8 B 178.99
    Eine Divergenz ist erst dann gegeben, wenn ein inhaltlich bestimmter, die angefochtene Entscheidung tragender abstrakter Rechtssatz einem in der Rechtsprechung u.a. des Bundesverwaltungsgerichts aufgestellten ebensolchen, die Entscheidung dieses Gerichts tragenden Rechtssatz in Anwendung derselben Rechtsvorschrift widerspricht (Beschluß vom 19. August 1997 - BVerwG 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 (n.F.) VwGO Nr. 26 S. 13, 14).
  • BVerwG, 19.01.1990 - 4 C 28.89

    Indizienbeweis - Verstoß gegen die Denkgesetze - Beweiswürdigung -

    Auszug aus BVerwG, 16.11.1999 - 8 B 178.99
    Zwar kann ausnahmsweise eine Verkennung der Denkgesetze zu einer Verletzung des Grundsatzes der freien Beweiswürdigung (§ 108 Abs. 1 Satz 1 VwGO) führen (BVerwGE 84, 271, 273).
  • BVerwG, 12.01.1995 - 4 B 197.94

    Geschlossene Bauweise - Seitlicher Grenzabstand - Abstandsfläche - Abweichung -

    Auszug aus BVerwG, 16.11.1999 - 8 B 178.99
    Aber ein Verstoß gegen die Regeln der Logik im Tatsächlichen setzt voraus, daß nach dem Sachverhalt nur eine Schlußfolgerung möglich ist, die das Verwaltungsgericht indes nicht gezogen hat (Beschluß vom 12. Januar 1995 - BVerwG 4 B 197.94 - Buchholz 406.12 § 22 BauNVO Nr. 4 S. 1, 4).
  • BVerwG, 13.09.2000 - 8 C 33.99

    Erwerb im Sinne des § 4 Abs. 2 Satz 1 VermG; redlicher Erwerb; unredlicher

    Das ist nicht mehr der Fall, wenn die Anstößigkeit sich auf einen Vorgang bezieht, der zwar bei einer bloßen Kausalitätsbetrachtung ursächlich für die sich später eröffnende Erwerbschance gewesen ist, dem aber keinerlei "Ausstrahlungswirkung" auf den späteren Erwerb mehr zukommt (vgl. Beschlüsse vom 15. April 1998 - BVerwG 7 B 114.98 - Buchholz 428 § 4 VermG Nr. 54 S. 124 f., vom 21. Juni 1999 - BVerwG 8 PKH 7.99 - n. v., amtl. Umdruck S. 2 f. und vom 16. November 1999 - BVerwG 8 B 178.99 - n. v., amtl. Umdruck S. 3).
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